Wichtige Informationen über das E-Rezept

Wir bieten bereits das E-Rezept für unsere Patienten an, aber ab 01.01.2024 ist dieses für alle Praxen (und Patienten) in Deutschland verpflichtend. Dazu einige wichtige Informationen:

  • Eine Bestellung und Ausgabe von Rezepten ist (wie bisher) nur dann möglich, wenn vorher die Krankenkassenkarte in der Praxis eingelesen wurde. Anschließend können Sie wie gewohnt  die Rezepte über die Patienten-APP PATMED (www.patmed.de), den Rezeptanrufbeantworter (www.medicum-hannover.de/rezept) oder per Email (info@medicum-hannover.de) bestellen.
  • Frühestens am kommenden Werktag ab 14Uhr können Sie dann in der Apotheke ihrer Wahl das eRezept durch Vorzeigen der Krankenkassenkarte abholen. Sie erhalten bei uns in der Praxis kein Papierrezept mehr und müssen nicht mehr in die Praxis kommen! Wenn die Krankenkassenkarte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde, können Sie auch Folgerezepte bestellen, ohne die Praxis erneut besuchen zu müssen. Im neuen Quartal muß die Krankenkassenkarte erneut eingelesen werden (die Abschaffung des praxisfernen Quartalsystems fordern wir seit langem).

Folgendes ist dabei zu beachten, da die Digitalisierung nicht so voranschreitet, wie wir Ärzte das seit über 20Jahren fordern:

  • Solange Ihre Karte nicht in der Praxis eingelesen wurde, bearbeiten wir keine Rezeptwünsche. Das versteht sich von selbst. Ohne Fahrzeugschein können Sie auch nicht ihr Auto ummelden. Wir werden explizit keine Ausnahmen machen, da dieses auch durch den Gesetzgeber und die Krankenkassen nicht vorgesehen ist.
  • Das E-Rezept gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privatpatienten müssen weiterhin den Ausdruck in der Praxis abholen, für sie ist bislang keine Lösung vorgesehen. Privatpatienten wenden sich für weitere Informationen bitte an Ihre Krankenversicherung.
  • Das E-Rezept gilt nur für Medikamente, nicht aber für Medizinprodukte (Abführmittel, Dauerkatheter, Verbandsmaterial etc.), die weiterhin mittels Papierrezept ausgedruckt werden müssen. Auch Überweisungen, Heilmittelverordnungen, Betäubungsmittelrezepte usw. werden weiterhin auf „analoge“ Art übergeben. Wann diese Vorgänge digitalisiert werden, kann man bei der zuständigen GEMATIK des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen (www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
  • Die Patientinnen und Patienten versichern, daß die bestellten Medikamente nur noch für 14Tage reichen, weil bei vorzeitiger Bestellung der Praxis ein Regress durch die Krankenkasse droht! Ein Regress bedeutet, das die Praxis am Ende die Medikamente für Sie (und die Krankenkasse) bezahlen darf und damit die Praxis im Ganzen finanziell/existenziell gefährdet wird. Wenn Sie uns gerne weiterhin vor Ort vorfinden möchten, beachten Sie daher diesen Punkt.
  • Wir prüfen alle Rezeptwünsche sorgfältig! Auch wenn das mal ein wenig dauern kann, so sind Sie doch sicher froh, daß wir auf mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen Ihrer Medikation achten. Wenn es daher mal einen Tag länger dauert, bis das Rezept in der Apotheke zur Abholung vorliegt, bitten wir um Verständnis. Probieren Sie es dann einfach am Folgetag erneut. Bislang waren die Verzögerungen im Praxisablauf ohnehin eine Folge der GEMATIK-IT und ihrer veralteten technischen Strukturen und weniger des Praxispersonals und seiner seit langem funktionierenden und eingespielten Abläufe.
  • Wir werden keine zusätzlichen QR Codes auf Papier ausgeben, wenn das E-Rezept problemlos übertragen werden konnte, da wir das für eine unnötige Papierverschwendung halten! Ähnlich halten wir es ja auch bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
  • E-Rezepte können theoretisch auch über die Praxissoftware auf die GEMATIK App („Das E-Rezept“) auf dem Smartphone hochgeladen werden. Da die gesetzlichen Krankenkassen dieses Verfahren jedoch seit längerem indirekt boykottieren, indem sie Ihren Versicherten keine (zwingend notwendigen) PINs zur Verfügung stellen, wird dieses Verfahren aus unserer Sicht in der Zukunft keine größere Rolle mehr spielen. Bislang hatten wir auch noch keinen Versicherten in der Praxis, der dieses Verfahren angefragt hat.
  • Wir hoffen für uns und für die Patienten, daß die Digitalisierung am Ende ausschließlich Vorteile bringt und nicht die bestehenden Abläufe unnötig verkompliziert und uns noch mehr Bürokratie (als ohnehin schon vorhanden) aufhalst. Die Praxen hatten eigentlich auf eine komplette Digitalisierung der Abläufe (einschl. alle Rezeptformen, Überweisungen, Einweisungen etc.) gehofft, aber die Digitalisierung ist in Deutschland – im Vergleich zu anderen EU-Ländern – anscheinend deutlich schwieriger und für die Behörden und beteiligten Strukturen im Gesundheitswesen offensichtlich immer noch „Neuland“.

Bitte unterstützen Sie uns auch bei unseren bundesweiten Protesten für weniger Bürokratie in den Praxen und mehr Zeit am Patienten! Weitere Informationen finden Sie hier: