Impfen statt schimpfen!
Wir impfen täglich mit dem angepassten Booster-Impfstoff von Biontech BA4/5. Sie müssen kein Patient der Praxis sein. Melden Sie sich […]
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Daher ist es wichtig, präventiv zu handeln und Krankheiten am Arbeitsplatz zu vermeiden. Genau hier setzt die Betriebsmedizin an: Mit einem umfassenden Konzept für die Gesundheitsvorsorge Ihrer Mitarbeiter tragen Sie dazu bei, dass diese gesund bleiben und sich wohlfühlen.
Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen, um individuelle Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter bestmöglich betreut werden und dass Sie als Arbeitgeber sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und investieren Sie in die Betriebsmedizin. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und stehen Ihnen mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern.
Haben Sie dazu Fragen, so sprechen Sie uns gerne an.
Durch das Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen.
In die Grundbetreuung fallen alle medizinischen und sicherheitstechnischen Belange des Unternehmens. Dazu zählen u.a. die Analyse von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung. Darüber hinaus werden in Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) alle betrieblichen Interessengruppen beraten.
Der zeitliche Umfang der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung ergibt sich aus der Anzahl der Mitarbeiter sowie der Gefährdungsgruppe des Unternehmens.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und Krankheiten oder Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen, um diesen vorzubeugen. Je nach Art der Gefährdung gibt die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) Auskunft darüber, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen (früher bekannt als G-Untersuchungen) empfohlen oder durchgeführt werden sollen. Die Entscheidung darüber wird auf Basis der im Rahmen der Gefährungsbeurteilung ermittelten Risiken getroffen. Es wird zwischen diesen Vorsorgeformen unterschieden:
Nach ArbSchG sind Arbeitsgeber verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Durchführung von Eignungsuntersuchungen, um sicherzustellen, dass ein Mitarbeiter in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben ohne Risiken für seine Gesundheit oder die Gesundheit anderer auszuführen.
Die Regelung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen können Inhalt einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages sein.
Vor Inanspruchnahme der Tätigkeit können Einstellungsuntersuchungen durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Im Rahmen dieser Untersuchung soll überprüft werden, ob der zukünftige Arbeitnehmer den Anforderungen der Tätigkeit gesundheitlich und körperlich gewachsen ist. Dabei orientiert sich die Untersuchung immer an den individuellen Anforderungen der Bewerber an die jeweilige Stelle. Die Einstellungsuntersuchung kann zudem auch im Interesse des Bewerbers liegen, da auch geprüft wird, ob die zukünftige berufliche Tätigkeit die eigene Gesundheit gefährdet.
Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut! Durch alternde Belegschaft, hohe Krankenstände und Fachkräftemangel haben Unternehmen immer mehr Interesse daran ihre Mitarbeiter gesund zu erhalten. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement können wir Sie dabei mit verschiedenen Maßnahmen unterstützen:
Zum Beispiel:
Für den Erstantrag und die Verlängerung zur Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung inklusive Sehtest zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.
Sehtest, Gesichtsfeldmessung (Perimetrie), Urinuntersuchung (Urinstix), ärztliche Untersuchung u.a. zum Ausschluss relevanter Erkrankungen.
Für die Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS) benötigen Sie bei Erwerb- und bei Verlängerung ab 50 Jahren sowie für die Fahrerlaubnisverordnung zur Fahrgastbeförderung (Taxi) bei Erwerb und Verlängerung ab 60 zusätzlich einen psychometrischen Leistungstest.
Für die Anmeldung zur Sportbootführerscheinprüfung benötigen Sie ein ärztliches Attest welches einen Sehtest, Hörtest und einen allgemeinen Gesundheits-Check beinhaltet.
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient der Prävention von Tauchunfällen. Daher sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen in Abhängigkeit vom Lebensalter empfohlen oder sogar vorgeschrieben.
Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfiehlt daher die Untersuchungen:
Anamnese, Ganzkörperuntersuchung, Lungenfunktionstest, Ruhe-EKG, Fahrradergometrie (ab dem 40. Lebensjahr), ggf. Laboruntersuchung.
Falls Sie Fragen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen für werdende Mütter oder Informationen und Beratung zum generellen oder individuellen Beschäftigungsverbot haben, sprechen Sie uns gerne an.
Montag – Freitag
08:00 – 17:00 Uhr
Telefon Kassenpatienten
0511-270029-22
Telefon Zuweiser, Selbst/Privat, Betriebsmedizin
0511-270029-24
Fax
0511-270029-23
Medicum Hannover
Johann-Pitz-Ring 3
30629 Hannover
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